6.10. Prozess gegen Nazigegner eingestellt
+++Anklage gegen einen Antifaschisten in sich zusammengebrochen+++ Verfahren endete mit einer Einstellung zu Lasten der Staatskasse+++ Verteidigung fordert Eröffnung eines Verfahrens gegen die Nazis+++
Skurrile Züge trug der Prozess beim Amtsgericht St. Georg am 6. Oktober.
Angeklagt wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung war der Antifaschist Jonas B. aus Hamburg. Am 7. März 2009 soll er laut Anklageschrift zusammen mit anderen einen Informationsstand der NPD in Billstedt umgeschmissen und den Standanmelder Raphael N. angegriffen und zu Boden gerissen haben.
Schon bei der ersten Zeugenvernehmung fiel die Anklage wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Der Hauptbelastungszeuge Raphael N. verwickelte sich fortwährend in Widersprüche und musste im Verhör der Verteidigung letztlich eingestehen, dass weder der NPD-Stand umgefallen war, noch er während der Auseinandersetzung zu Boden gegangen war. Stattdessen hatte er seine Schlagschutzhandschuhe (passive Bewaffnung) benutzt, um die AntifaschistInnen am Näherkommen zu hindern. Damit widersprach er seiner ursprünglichen Aussage bei der Polizei und machte sich endgültig unglaubwürdig. Auch der zweite Belastungszeuge, ein Polizeibeamter, musste in der detaillierten Befragung wesentliche Teile seiner bisherigen Aussagen zurücknehmen.
Kein Wunder, hatte die Anklage mit dem tatsächlichen Vorkommnissen im März doch wenig zu tun. Die Einsatzleitung der Polizei hatte sich dazu entschieden, den NPD-Infostand samt 25 Nazischlägern weiträumig abzusperren. Als Jonas B. sich zusammen mit 3-4 anderen Personen dem NPD-Stand näherte, wurden er und die anderen umgehend von einer Übermacht von Nazis angegriffen. Der Mitangeklagte Antifaschist Torgen R. wurde dabei von Raphael N. angegriffen und im Gesicht verletzt. Die Polizei ging erst mit Verzögerung dazwischen und nahm nicht die Nazischläger, sondern ihre GegnerInnen in Gewahrsam.
„Es war fahrlässig, dass die Einsatzleitung in Billstedt entschieden hatte, die Nazis unbewacht auf dem Platz schalten und walten zu lassen.
Es ist aber ein noch größerer Skandal, dass heute nicht die Nazischläger auf der Anklagebank sitzen, sondern antifaschistisches Engagement angeklagt wird.“ so Jonas B. in seiner Prozesserklärung. „Vor der Bundestagswahl haben Politikerinnen und Politiker wieder dazu aufgerufen „Zivilcourage“ gegen Rechts zu zeigen. Doch wer diesem Aufruf nachkommt, wird als Störer oder sogar Krimineller wahrgenommen.“
Das Verfahren wurde daraufhin vor Ablauf der vollständigen Zeugenvernehmung nach § 153 zu Lasten der Staatskasse wegen Geringfügigkeit eingestellt. Auch die Kosten der Verteidigung übernimmt nun die Staatskasse. In seiner Begründung machte der Richter deutlich, dass Antifaschistisches Engagement ehrenhaft sei und es in einem nichtpolitischen Prozess ohnehin nie zu einer Anklage gekommen wäre.
Nicht genug war die Einstellung der Verteidigung, die noch im Prozess die Hamburger Staatsanwaltschaft aufforderte, ein Strafverfahren gegen die Nazi-Schläger einzuleiten.
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