09/02/2010Bundesweit

Überraschend verkündete das „Bundesverfassungsgericht“ im November 2009 einen Beschluss, wonach § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Entscheidung war überraschend, weil der Antragsteller Jürgen Rieger kurz zuvor verstorben war und damit dessen Anträge zur Rechtmäßigkeit der Verbote der Heßmärsche in Wunsiedel nicht mehr hätten entschieden werden müssen.

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